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BVerfG 25.09.1992

Die Urteile sind unbürokratisch dann erfüllt, wenn man die Frei-beträge individuell an JEDEN VORAB auszahlt und zum Ausgleich ALLE Einkommen ab dem ersten Cent GLEICH besteuert.

Kriterien 1 bis 3 des Netzwerkes sind damit erfüllt.
Kriterium 4 ist dann erfüllt, wenn die Steuerlast für Erwerbstätige WEDER höher NOCH der Arbeitsanreiz = 1 - Steuerlast niedriger ist,

BVerfG 09.02.2010

Existenzminimum und gesellschaftliche Teilhabe sind von 1 gefordert
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