
Prof. Pelzer und Frau Prof. Fischer erkannten, dass man mit Zahlen aus
der Vergangenheit NICHTS beweisen kann, Deshalb muss man mit dem Prokopfeinkommen rechnen ! Das Parlament schätzt das Prokopfeinkommen für das Folgejahr wie heute den Durchschnittslohn.

Werner Rätz und Götz Werner ignorieren die Bedingungslosigkeit,
Sie wollen Markt UND/ODER Gesellschaft verändern !
Ein häufiger Einwand ist, „dass viele von der Darstellung und Komplexität überfordert sind. Jedoch nicht vom BGE. Dieser Inhalt muss auch für den Durchschnittsbürger von der Darstellung her heruntergebrochen werden. Nicht jeder ist Akademiker.“
Meine Erfahrung ist jedoch umgekehrt, es sind gerade die Akademiker wie z.B. im Netzwerk, die überfordert sind, aber nicht die Durchschnittsbürger :
1. Ein bedingungsloses Grundeinkommen ist ein Grundeinkommen, aber ein Grundeinkommen ist nicht zwangsläufig bedingungslos (Elementarlogik).
Bedingungslos heißt WEDER Zwang zu Arbeit NOCH höhere Steuern, also markt- und haushaltsneutral !
2. bGE ist keine Sozialleistung, Erwerbstätige sind auch keine Nettoempfänger davon, sie leihen nur ihre Freibeträge aus. Welcher Erwerbstätige will schon Nettosozialempfänger werden ?
3. Damit ist das bGE NICHT teurer als die Grundsicherung, denn die Freibeträge werden ja von den Erwerbstätigen nur ausgeliehen.
4. Und wenn man neben den AG-Sozialabgaben für die KV/PV auch die Einkommensteuern der Unternehmen pro Kopf für die Mehrwertsteuer für den Öffentlichen Dienst mit ausleiht, ist bGE sogar noch billiger. Über das Jahr kostet es dasselbe, unterjährig aber sorgt die Ausleihe der Einkommensteuern der Unternehmen an die Bürger für MEHR gesellschaftliche Teilhabe.
5. Bedingungslos heißt KEINE höhere Steuerlast und damit kein niedrigerer Arbeitsanreiz.
Solange Akademiker wie das Netzwerk Grundeinkommen aber diesen Unfug schreiben :
„Diese Einsparungen reichen allerdings nicht, wenn das Grundeinkommen eine soziale Verbesserung bringen soll. Zusätzliche Steuern oder Abgaben müssen also zur Finanzierung erhoben werden.“
ist natürlich JEDER Erwerbstätige gegen ein bGE.
Natürlich sorgen die Ausleihe der KV/PV und der Mehrwertsteuer für den Öffentlichen Dienst für eine soziale Verbesserung ganz OHNE Mehrkosten.
6. 3 * bGE = 3 * Steuersatz * Prokopfeinkommen
Und wenn 2/3 des Volkseinkommens heute Arbeitnehmerentgelte sind, dann sind 3 * heutige Einkommensteuern/-abgaben der Unternehmen die Finanzierung des bGE dann, wenn die Unternehmen die Löhne wegen Digitalisierung einsparen. Und deshalb müssen die AG-Sozialabgaben MÖGLICHST BALD von der Lohnsumme in den Ertrag der Unternehmen überführt werden, wie Ludwig Erhard schon 1957 vorschlug.
