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Die Arbeitgeberbeiträge müssen vom Lohnsummen- auf den Ertragsbezug der Unternehmen umgestellt werden und auf ALLE, nicht nur auf Arbeitnehmer, für KV/PV umverteilt werden.
Die VGR hat 3 Teile,
- Gütersteuern für den Verwaltungsstaat,
- Einkommensteuern/-abgaben für den Sozialstaat und
- eine Gemeinwohlbilanz für die Wirtschaft, nämlich 
- Subventionen aus Gütersteuern und
- Steuererlass bei Einkommen
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